Inkasso im Handwerk – Handwerksinkasso.de

Hervorgehoben

Viele Handwerksbetriebe haben das Problem, dass ihre Kunden immer öfter nur schleppend zahlen, willkürlich Rechnungen kürzen oder grundlos Mängel reklamieren, um sich dann Geld einzubehalten. Dies führt dazu, dass die finanzielle Situation für Handwerker mitunter schwierig wird, es kann je nach Forderungsvolumen für die Betriebe existenzbedrohend werden, wenn größere Außenstände nicht ausgeglichen werden. Hier sollten Handwerker auf die Hilfe von Inkassounternehmen zurückgreifen, die sich auf das Handwerksinkasso spezialisiert haben.

Inkassounternehmen haben neben dem Handwerks-inkasso zudem die Möglichkeit, dem Handwerker mit einem Online-Bonitätsportal Bonitätsauskünfte anzubieten.

So kann hier ein Handwerker Informationen über einen Auftraggeber und seine Bonität erhalten und in seinem Angebot die Zahlungsart entsprechend anpassen.

Bis zum 01.07.2012 gilt der Basiszins von 0,12%!

Die Bundesbank hat den Basiszins von 0,37% auf 0,12% gesenkt. Der neue Basiszinssatz kann erst wieder zum 01.07.2012 verändert werden. Der Basiszinssatz spielt für Inkassounternehmen und damit auch für das Handwerksinkasso eine wichtige Rolle, da der Basiszinssatz für die Berechnung der Verzugszinsen benötigt wird.

Bei Verbrauchergeschäften werden demnach zur Berechnung der Verzugszinsen 5%, und bei Handelsgeschäften 8% zum aktuellen Basiszins von 0,12% addiert. Demnach liegt bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung nun aktuell der Verzugszinssatz bei 5,12% und bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung, den Handelsgeschäften, bei 8,12%.

Verzugszinsen zählen zu den rechtlichen Folgen des Zahlungsverzuges im Handwerksinkasso. Kommt ein Schuldner in Verzug, kann der Handwerker, der z.B. durch ein Inkassounternehmen seine Forderungen mittels Handwerksinkasso geltend macht, Ersatz des entstehenden Schadens und bei Geldschulden Verzugszinsen als Mindestschaden gegenüber dem Schuldner gemäß BGB § 280 und § 286 gelten machen. Unter dem Verzugsschaden werden diejenigen Kosten und Aufwendungen verstanden, die dem Handwerksunternehmen durch den Forderungseinzug durch ihn selbst, das Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt entstanden sind. Darüber hinaus gehören auch Zinsen, die nach der Höhe der Forderungssumme ermittelt werden, sowie Ermittlungs-, Mahn-, Fahrt-, Telefon- und Gerichtskosten dazu.

Unter BGB § 288 heißt es:
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

2011 weniger Firmenpleiten als 2010

Positive Nachrichten vermittelt die Studie über die Entwicklung der Firmeninsolvenzzahlen für das Jahr 2011. In diesem Jahr lag die Anzahl der Zahlungsunfähigen Unternehmen bei 30.294. Das sind rund 6% weniger als noch in 2010. Der positive Trend der Konjunktur hat sich auch auf Zahl der Firmeninsolvenzen niedergeschlagen. Ihre Zahl ist erstmalig wieder so niedrig, wie vor der Weltweiten Finanzkrise, mit der Ausnahme in 2007. Aber gerade junge Unternehmen, also Firmen die bis zu zwei Jahren erst am Markt agieren, waren von der Firmeninsolvenz besonders betroffen. Ihr Anteil erhöhte sich um 35%. Als Gründe wurden Probleme bei der Kapitalausstattung und Finanzierungsschwierigkeiten durch die restriktive Kreditvergabe der Geldinstitute in der Gründungsphase genannt. Aber auch noch nicht vorhandene Erfahrung und taktische Fehlentscheidungen führen immer öfter in die Firmenpleite. Darüberhinaus schätzen Jungunternehmen den Markt, in dem sie agieren wollen, häufig falsch ein und können auf auftretende Veränderungen des Marktes das Unternehmen nur schwierig steuern. Bezogen auf die Firmendichte hat das Bundesland Bayern mit 64 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen die geringste Anzahl an Firmenpleiten, wobei der Bundesdurchschnitt bei 88 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen liegt. Die meisten Firmeninsolvenzen je 10.000 Unternehmen sind im Bundesland Bremen mit 135 festgestellt worden.

Gerade vor dieser Entwicklung sollten sich junge Unternehmen bereits rechtzeitig ein Inkassounternehmen aussuchen, damit nicht auftretende Zahlungsausfälle ihre Liquidität unnötig strapazieren. Im Handwerksbereich gibt es direkt Partner für das Handwerksinkasso, die sich professionell um den Einzug offener Forderungen kümmern.

Quelle: Aktuelle Studie Bürgel Wirtschaftsinformationen